
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat die Europäische Union 2006 ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die notwendig sind, um den Zielsetzungen der Richtlinie bis Ende 2009 nachzukommen. Durch die Richtlinie soll der freie Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft deutlich vereinfacht und erleichtert werden.
Den Kern der Richtlinie bildet die Verwaltungsvereinfachung zugunsten von Unternehmen. Die Mitgliedstaaten sind danach aufgefordert,
- die geltenden Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit auf ihre Einfachheit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen,
- einheitliche Ansprechpartner einzurichten, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten im Rahmen ihrer Dienstleistungstätigkeit abwickeln können,
- sicher zu stellen, dass alle Verfahren und Formalitäten problemlos aus der Ferne und elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner oder bei der zuständigen Behörde abgewickelt werden können,
- unternehmensbezogene Dienstleistungen entsprechend anzupassen und zu erweitern.
Die Dienstleistungsrichtlinie will die Informationsbeschaffung und Behördenwege künftig erleichtern. Ein hierfür wichtiges Instrument bilden die "Einheitlichen Ansprechpartner". Einer dieser Einheitlichen Ansprechpartner wird beim angesiedelt sein.
Über die "Einheitlichen Ansprechpartner" werden Dienstleistungserbringer und -empfänger alle für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten notwendigen Informationen erhalten können und Dienstleistungserbringer alle dazu notwendigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Sie können sich aber auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
Für die Kommunikation zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Einheitlichen Ansprechpartner (Kreis Mettmann) sowie den kooperierenden Städten (Haan) wird voraussichtlich ab Februar 2010 ein virtuelles Postfach zum Einsatz kommen. Darüber wird über poststelle@stadt-haan.de eine mit Zertifikat gesicherte Kommunikation mit der Stadt Haan möglich sein und auch mit dem Einheitlichen Ansprechpartner. Die in den Nachrichten enthaltenen Daten werden so vor dem Zugriff unbeteiligter Dritter besser geschützt.
In einem weiteren Schritt werden in der ersten Jahreshälfte 2010 die notwendigen Formulare zur Aufnahme oder Ausübung eines Gewerbes zur Verfügung gestellt. Über den dann eingerichteten Formularserver werden Sie z. B. Formulare wie die Gewerbeanmeldung, Anträge für Sondernutzungen oder auch Anträge für Reisegewerbe finden.
Nähere Informationen zu der am 15. November 2006 beschlossenen EG-Dienstleistungsrichtlinie hierzu finden Sie unter www.dienstleistungsrichtlinie.de.
Bei der Suche nach Zuständigkeiten hilft auch die Verwaltungssuchmaschine des Landes Nordrhein-Westfalen.
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